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» Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens «

Hi,

das sehe ich auch so.

Es steht nirgends geschrieben, dass sich die Nicht-Anmeldepflicht von Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens nur auf unbewegliches Vermögen bezieht, also gilt sie auch für bewegliches Vermögen.

Und bei einer langfristigen Vermietung/-pachtung [u]eines[/u] Schiffes an eine Reederei sehe ich absolut kein gewerbliches Handeln.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 02.04.2007 um 15:53 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12638#post12638


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