Forum-Gewerberecht

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@Marcel Fromm

Oder eine GewA1 mit HL und Betriebsstätte und für jedes Objekt eine weitere GewA1 als unselbständige Zweigstelle. Sollten in Zukunft weitere Örtlichkeiten dazukommen, dann einfach eine neue GewA1 oder auch eine GewA3, falls eine Örtlichkeit irgendwann wegfällt.


@Civil Servant
Darüber musste ich mir noch keine Gedanken machen. Ich hatte einen derartigen Fall noch nie. Und hier im Ort wird er wohl nie eintreffen. Vom Grundsatz her finde ich den Ansatz auf jeden Fall gut, dass nicht nur auf das Geld geschaut werden soll.



Gepostet am 12.02.2024 um 08:54 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126293#post126293


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