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» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

So habe ich es auch noch in Erinnerung und da die Firma nun mal mehrere Hallendächer von ortsansässigen Firmen zur Erzeugung und Verteilung von Elektrizität angemietet hat, würde ich hier tatsächlich von einer gewerblichen Betätigung ausgehen und die Firma zur Anmeldung auffordern.

Die Frage, welche sich mir noch stellt, ist, ob zwei Anmeldungen erforderlich sind, da es sich um zwei Grundstücke mit zwei verschiedenen Hausnummern handelt (die Grundstücke liegen aneinander), oder ob man das als eine Anlage werten kann und in der Anmeldung eventuell die Flurstücksnummern vermerkt und nur eine der beiden Anschriften als "Betriebsstätte" deklariert.

Was meint ihr dazu?



Gepostet am 09.02.2024 um 11:35 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126285#post126285


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