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» Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG «

 Moin  ,

der Bundesrat hat sich am 2. Februar 2024 im 1. Durchgang mit dem PostModG beschäftigt > [URL=https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0601-0700/677-23(
B).pdf?__blob=publicationFile&v=1][COLOR=blue]BR-Drs. 677/23 (Beschluss)[/COLOR][/URL].

Die ursprünglich vom BMWK geplante Änderung der Berechnung der Zustellungsfiktion von „Tagen“ auf „Werktage“ hält der Bundesrat insbesondere in den sog. Masseverfahren aufgrund der unterschiedlichen Feiertagsregelungen der Bundesländer für zu aufwendig für den Verwaltungsverzug (siehe Nr. 26 ff. der vorgenannten BR-Drs.). Ob das BMWK dieser Argumentation folgt oder die Zustellfiktion postunternehmerfreundlich sogar auf 5 Tage ausdehnt, bleibt abzuwarten …

Auch wäre meines Erachtens im Zuge des PostModG auch die bisherige 3-Tages-Bescheinigungsfrist im § 15 Abs. 1 GewO mal zu überdenken und i. S. der Verwaltungspraxis anzupassen.



Gepostet am 05.02.2024 um 05:41 von:
Benutzer: Puz_zle
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