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Was ist denn ein Reisegewerberegister?

Die anzeigepflichtigen Reisegewerbe nach § 55c GewO sind zumindest hier in der Realität nicht vorhanden, so, dass ich im Gewerberegister keine Anzeigen von Reisegewerbeleuten habe.

Alle mit RGK nach § 55 GewO werden von mir in einer Excel-Tabelle bzw. der Personenkartei meiner Gewerbesoftware geführt. Ab und an überprüfe ich die Adressen und wenn ich dann sehe, dass jemand weggezogen ist, schicke ich die Akte zuständigkeitshalber weiter, damit sie weg ist.

Da meine Erfahrung überwiegend ist, dass das Reisegewerbe fast ausschließlich für Dubiositäten und zur Umgehung der HwO noch existiert, halte ich mich kaum in dem Thema auf. Es hat heutzutage schlicht keine Daseinsberechtigung mehr (m.M.n.), da die meisten tatsächlich dann doch im stehenden Gewerbe unterwegs sind und eine Anzeige nach § 14 GewO brauchen.



Gepostet am 09.01.2024 um 11:34 von:
Benutzer: Roesje
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