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 Moin  ,

bereits seit 1. Januar 2023 besteht die [B]AnzeigePFLICHT[/B], eine Änderung des Namens des Gewerbetreibenden gleichzeitig bei der Gewerbebehörde anzuzeigen. Zudem wurden mit Wirkung zum 20. April 2023 die zwingend zu verwenden Mustervordrucke GewA 1 und GewA 2 in der > [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-18575,sid-bfec42c57c
56b75af4b83383776184f3.html][COLOR=blue]GewAnzV[/COLOR][/URL] geändert. Eine Verletzung dieser Vorschriften stellt jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar.

    - ein Jahr (!) nach Inkrafttreten der betreffenden > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html][COLOR=blue]Gesetzes
vorschrift[/COLOR][/URL] wird jedoch immer noch auf einigen Verwaltungsportalen die Verpflichtung zur Anzeige bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden „verschwiegen“
[list]so z. B. auf dem > [URL=https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/lagen/2020000/subla
gen/2020200/rechte-und-pflichten/102837982][COLOR=blue]Verwaltungsportal des Bundes[/COLOR][/URL], wo nach meiner Auffassung zudem weitere nicht rechtskonforme bzw. praxisferne Informationen bereitgestellt werden sowie auf den Landesportalen > [URL=https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_89610
80][COLOR=blue]Hessen[/COLOR][/URL], > [URL=https://service.niedersachsen.de/dlp/detail?pstId=8664853][COLOR=blue]
Niedersachsen[/COLOR][/URL], > [URL=https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/process?vbid=21550
&vbmid=0][COLOR=blue]Saarland[/COLOR][/URL], > [URL=https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=183754][COLOR=blue]Sach
sen-Anhalt[/COLOR][/URL] und > [URL=https://buerger.thueringen.de/detail?pstId=354830][COLOR=blue]Thüringe
n[/COLOR][/URL][/list]
bzw. gar mit Angaben wie: [COLOR=red][I]„Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden – zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht.“[/I][/COLOR] [B]rechtswidrig[/B] negiert,
[list]so z. B. auf den Landesportalen > [URL=https://service.brandenburg.de/service/de/verwaltungsleistungen/leistu
ngen-suchen/?bus_id=101702828&bus_type=pst&bus_searchWord=gewerbe,ummelden&
bus_lng=de_DE][COLOR=blue]Brandenburg[/COLOR][/URL], > [URL=https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11258111/n0/][COLOR=blue]H
amburg[/COLOR][/URL], > [URL=https://bus.rlp.de/detail?pstId=199812395][COLOR=blue]RLP[/COLOR][/URL
] und > [URL=https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?pstId=8939239#navigation][
COLOR=blue]Schleswig-Holstein[/COLOR][/URL][/list]
Oder „umschreiben“ die Anzeigepflicht mit der zumindest für mich verwirrenden und alleinstehenden Aussage: [COLOR=red][I]“Die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden ist seit dem 01.01.2023 verpflichtend.“[/I][/COLOR] (!??)

Die auf kommunalen Verwaltungsplattformen bereitgestellten Gewerbeanzeigevordrucke entsprechen inhaltlich zum Teil auch nicht immer den aktuellen Vorgaben aus den > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/][COLOR=blue]Anlagen der GewAnzV[/COLOR][/URL].

Insoweit möchte ich auf meinen für die 14. Bundesfachtagung Gewerberecht erarbeiteten und im internen Forumsteil bereitgestellten Beitrag > [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125663#post125663]
[COLOR=blue][I]„Fehlende bzw. unzureichende Umsetzung von Rechtsnormänderungen in den digitalen Verwaltungsangeboten von Bund, Ländern und Kommunalbehörden am Beispiel der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a) Gewerbeordnung (GewO) bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden“[/I][/COLOR][/URL] erneut aufmerksam machen und einen kritischen Blick auf die eigene Verwaltungshomepage empfehlen ...



Gepostet am 01.01.2024 um 12:01 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126088#post126088


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