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nun, die Küche wird ja nun gewerblich genutzt. Ob das baurechtlich Folgen hat, müsste man den Kolleg*innen der Bauaufsicht überlassen.

Gaststätten im Sinne aller Gaststättengesetze liegen nur vor, bei "Verzehr an Ort und Stelle". Das TBM ist hier nicht erfüllt, daher keine Gaststätte.

Lebensmittelrecht bleibt davon natürlich unberührt. Mit dem Veterinäramt muss der Gewerbetreibende auf jeden Fall seinen Frieden machen.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 14.12.2023 um 13:14 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126029#post126029


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