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Moin,

bei uns in LSA ist nur dann eine Gaststättenanzeige einzureichen, wenn Getränke oder Spiesen zum Verzehr an der gewerblichen Niederlassung angeboten werden.

Ein reiner Lieferservice oder ein Imbiss, der nur Speisen / Getränke zum mitnehmen anbietet, meldet ein Gewerbe an und gut ist.. Catering analog.
Unser Veterinäramt hat auch alle gut auf dem Schirm.

Grüße



Gepostet am 14.12.2023 um 09:47 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126024#post126024


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