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Guten Morgen,
soweit ich informiert bin, ist für Catering Firmen, die Ihre Speisen zu den Kunden außer Haus bringen, keine Gaststättenerlaubnis erforderlich sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung. Kann daher zb eine Catering Firma dann auch in ihrer privaten Küche Speisen produzieren, soweit die Küche den gewerblichen Hygiene Anforderungen (gefliest, Bodenablauf, Warmwasserwaschbecken etc) entspricht? Also keine Nutzungsänderung der Privatküche in gewerbliche Küche beim Bauamt erorderlich? Lediglich Rücksprache und Abnahme beim Gesundheistamt/Lebensmittelüberwachung nötig?



Gepostet am 14.12.2023 um 06:45 von:
Benutzer: doni-tom
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