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Hallo zum alten Thema:
Wie es im Gesetz steht: Gewerbeordnung
§ 15 Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
(1) Die Behörde bescheinigt innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.
Diese Bescheinigung kann eben nicht von einer Erlaubnis abhängig gemacht werden!
Hierbei sollte die jeweiligen Erlaubnisbehörde von der Meldung in Kenntnis gesetzt werden.
Es grüßt die Hauptstadt
Gepostet am 13.12.2023 um 10:08 von:
Benutzer: Lolli11
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126016#post126016
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