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Ich bin nun erstmalig mit der Frage konfrontiert worden ob Anzeige nach § 14 GewO oder nicht aufgrund von § 6 GewO. Und zwar speziell in Bezug auf [B]Gesundheits- und Pflegeassistenten[/B] - Vorstufe zur PflegeFACHkraft.
Ich würde die auch unter § 6 subsumieren und auf eine Anzeige verzichten bzw. diese ablehnen sofern klar ist, dass die Pflege im Vordergrund steht und nicht die Haushaltshilfe.

Wie sehen Sie das liebe Kolleginnen und Kollegen?

Grüße aus dem verschneiten Hamburg
Kewi



Gepostet am 04.12.2023 um 13:31 von:
Benutzer: Kewi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125941#post125941


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