Forum-Gewerberecht

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Hallo ins Forenland,

mit der letzten Änderung der GewO wurde auch die Ausländerbehörde in den Verteiler aufgenommen. Nach einer kürzlichen Programmumstellung haben wir jetzt den Effekt, dass jede Meldung - also auch die eines deutschen Gewerbetreibenden - an die Ausländerbehörde rausgeht.

Bisher war ich der Annahme, dass diese nur die "ausländischen" Meldungen erhalten. Jedoch finde ich diese Regelung weder in der GewO noch in der GewAnzV.

Oder wird die in § 14 Abs. 8 Nr. 12 GewO benannte Regelung der regelmäßigen Datenübermittlung an "die Ausländerbehörden [U]zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben[/U] nach dem Aufenthaltsgesetz" so ausgelegt, dass das nur die Meldungen mit Ausländerbeteiligung sein können?

Wer kann mir hier weiter helfen? Die von mir gelesene Gesetzesbegründung kann es jedenfalls nicht.



Gepostet am 21.11.2023 um 17:22 von:
Benutzer: Ullrich
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