Forum-Gewerberecht

» Anmeldung einer KG in Gründung «

" Der diskutierte Sachverhalt gab vor, dass es sich um eine KG handelt. Insoweit scheint entweder ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb oder ein Fall des § 2 HGB vorzuliegen. Die Diskussion über eine eventuelle BGB-Gesellschaft ist in der Tat müßig, zumal dies gewerberechtlich keinen Unterschied machen würde."

Wer lesen kann , ist klar im Vorteil. Sicher gibt das gewerberechtlich einen Unterschied.
Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG gewerberechtlich schon nach der Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages erfasst werden.
Wenn kein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, entsteht die KG erst mit der Eintragung ins HR, und kann dementsprechend gewerberechtlich erst erfasst werden nach der Eintragung ins HR; bis zur Eintragung in das HR ist es dann nämlich eine BGB-Gesellschaft.



Gepostet am 16.11.2023 um 10:41 von:
Benutzer: B.R.
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