Forum-Gewerberecht

» Anmeldung einer KG in Gründung «

[quote][i]Original von B.R.[/i]
"Wieso sollte das keinen Unterschied machen ? Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG schon vor der Eintragung ins HR gewerberechtlich erfasst werden.
Wenn kein in kaufm. eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG
gewerberechtlich erst erfasst werden, wenn sie im HR eingetragen ist; weil sie bis zu dem Zeitpunkt eine BGB Gesellschaft ist. [/quote]

Ganz einfach: weil weder die KG noch die BGB-Gesellschaft Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung sind. Gewerbetreibende sind ihre geschäftsführungsgefugten Gesellschafter. Nur diese werden "gewerberechtlich erfasst."

Was den Rest Ihres "Beitrags" angeht: arbeiten Sie bitte [B]dringend[/B] an Ihren Umgangsformen.



Gepostet am 15.11.2023 um 11:22 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125834#post125834


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