Forum-Gewerberecht
» Anmeldung einer KG in Gründung «
"Der diskutierte Sachverhalt gab vor, dass es sich um eine KG handelt. Insoweit scheint entweder ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb oder ein Fall des § 2 HGB vorzuliegen. Die Diskussion über eine eventuelle BGB-Gesellschaft ist in der Tat müßig, zumal dies gewerberechtlich keinen Unterschied machen würde."
Wieso sollte das keinen Unterschied machen ? Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG schon vor der Eintragung ins HR gewerberechtlich erfasst werden.
Wenn kein in kaufm. eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG
gewerberechtlich erst erfasst werden, wenn sie im HR eingetragen ist; weil sie bis zu dem Zeitpunkt eine BGB Gesellschaft ist.
Soviel zur Theorie.
"Therapien finden hier nicht statt. Hier muss auch niemand therapiert werden.
In anderen Internetforen mag das ein üblicher Diskussionsstil sein, hier bitte nicht"
Ok, ich habe verstanden. Die Mitarbeiter auf den Ordnungsämtern in Deutschland möchten hier unter sich bleiben, und nicht dabei gestört werden, wenn sie dummes Zeugs erzählen.
Das typische Symptom des Wahnsinns ist die mangelnde Krankheitseinsicht.
Gepostet am 15.11.2023 um 11:18 von:
Benutzer: B.R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125833#post125833
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