Forum-Gewerberecht

» Anmeldung einer KG in Gründung «

Hier war ich nicht schnell genug, Herr Mischner. Gleichwohl mein abschließender Beitrag:

Auch wenn ich austeilen kann und demgemäß mit harter Kritik leben können muss und kann, erlaube ich mir doch den Hinweis, dass ich die Ausführungen meiner Vorredner nach Inhalt und Diktion gelinde gesagt als befremdlich empfinde.

Bevor die Administratoren einschreiten müssen folgende abschließende Anmerkung:

Wer meine Ausführungen sorgfältig gelesen hat, wird feststellen, dass ich davon spreche, dass eine Kommanditgesellschaft „in der Zeit zwischen Gründung im Innenverhältnis und Wirksamkeit im Außenverhältnis als ‚KG i. G.‘ bezeichnet werden kann.“ (Beiträge #10 und #14). Die Bürger tun es und auch die Fragestellerin tut es. Selbst die Gerichte tun es; nichts Anderes sollte durch die Rechtssprechungshinweise belegt werden. Dazu, wie eine „KG i. G.“ rechtlich zu qualifizieren ist, habe ich mich nicht geäußert. Bereits im Beitrag #10 habe ich im zweiten Satz darauf hingewiesen, dass sich die Formulierung (der Fragestellerin) „KG i. G.“ hier wohl nicht juristisch, sondern faktisch zu verstehen sein dürfte.

Zum Denkfehler. Dieser Vorhalt bezieht sich – ersichtlich – nicht auf die Beurteilung (gesellschafts-) rechtlicher Fragen. Gemeint ist vielmehr, dass es ein Fehler sei, zu glauben (zu denken), ein tatsächliches Geschehen könne aus rechtlichen Vorgaben gefolgert werden (weil es rechtlich so ist, könne es tatsächlich nur so gewesen sein). Dazu ist der Alltag viel zu selten von Logik geprägt.

Den Zirkelschluss nehme ich zurück. Da habe ich die Erläuterung von B.R. missverstanden.



Gepostet am 15.11.2023 um 11:10 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
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