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Hallo,

es ist müßig, einem Gewerberechtler das Gesellschaftsrecht zu erklären...

[quote][i]Original von Ludwig[/i]
Auch eine KG lässt sich nicht durch ein Fingerschnippen gründen. Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung, dass eine KG (oder GmbH & Co. KG) in der Zeit zwischen Gründung im Innenverhältnis und Wirksamkeit im Außenverhältnis als „KG i. G.“ bezeichnet werden kann. Vgl. dazu z. B.

[URL=https://openjur.de/u/537540.html]OLG Hamm, Beschluss vom 14.10.2010, I-15 W 201 + 202/10[/URL] unter Hinweis auf [URL=https://www.dnoti.de/download/?tx_dnotionlineplusapi_download%5Bnodeid
%5D=78b500ce-4da4-4f69-95c8-1eb9720fda8c&tx_dnotionlineplusapi_download%5Bp
review%5D=1&cHash=d4502daa7c5fa7435192787656e09136]BayOLG, Beschluss vom 24.05.1985, BReg. 2 Z 61/84[/URL] (m. w. N.).

Für die hiesige Problematik dürfte diese Diskussion aber keine Bedeutung haben.

[/quote]

Wie eine KG entsteht, wurde bereits mehrfach dargestellt (falsch ist die Aussage, die KG entstünde nur mit Eintragung im HR).

Es gibt keine KG "i.G." - dabei handelt es sich allenfalls um eine GbR oder um die missglückte Bezeichnung einer "GmbH i.G. & Co. KG". Es ist kein Zufall, dass beide zitierten Entscheidungen die Eintragungsfähigkeit im Grundbuch betreffen (Stichwort: GbR und Grundbuchfähigkeit). Die Entscheidung des BayOblG betraf übrigens die Rechtslage vor der Handelsregisterreformgesetz vom 22.6.1998 (mehr Infos unter beck-online GROSSKOMMENTAR, Stand 01.01.2022, § 925 BGB RN 179).

Sie können gerne bei Ihrer Meinung bleiben, dann aber ausdrücklich kenntlich machen, dass diese Ansicht nicht vertretbar ist - das hilft dem Leser bei der Gewichtung der Aussage.


[quote][i]Original von hans-im-glück1986[/i]

[quote][i]Original von Ludwig[/i]
Vermutlich handelt es sich um ein Missverständnis/Kommunikationsproblem, zumal die GmbH ja bereits „jetzt“ und nicht erst in weiter Zukunft gegründet werden soll. Im Zweifel existiert gar keine einfache KG und mit der „KG i. G.“ ist eine GmbH & Co. KG gemeint. Da hilft nur: Sachverhaltsaufklärung (nachholen).
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Es ist nicht ungewöhnlich, wenn nach Gründung einer KG der Komplementär sein Haftungsrisiko verringern möchte, indem eine GmbH künftig als Komplementär auftreten soll, deren Geschäftsführer er wird. Wie ebenfalls erwähnt, macht eine "KG i.G." nur Sinn, wenn sich die GmbH "i.G." befindet. [/quote]


[quote]Satz 1 stimmt auch hier. Diese Binsenweisheit bezieht sich allerdings auf Kommanditgesellschaften, die bereits mehr oder weniger lange aktiv sind. Da stellt sich dann in der Tat sehr häufig irgendwann die Frage, ob und wie das persönliche Haftungsrisiko des Komplementärs verringert werden kann.

So liegt der Fall hier aber nicht.
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Interessant, woher Sie diese absolute Kenntnis haben. Die Ausgangsfrage deutet auf einen anderen Sachverhalt hin ("Der Gesellschafter und der Kommanditist werden jetzt noch eine GmbH gründen, in der beide Geschäftsführer sind."). Wenn man also nicht mehr Kenntnisse zum Sachverhalt hat, sollte man sich mit absoluten Aussagen eher zurückhalten...

[quote]
Mit Satz 2 unterliegen Sie auch hier dem oben angesprochenen Denkfehler. Dazu sogleich.
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Nur ein Rat: mit dem Vorwurf von Denkfehlern sollte man sich zurückhalten, wenn man nicht weiß, wie eine KG entsteht...

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Bei der Gründung einer KG, auch einer GmbH & Co. KG, übernimmt der Notar alle zur Gründung der Gesellschaft erforderlichen Formalitäten.
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Dieser Satz ist so grob falsch, dass ich (spätestens hier) jeden meiner Prüflinge sofort durchfallen ließe... bitte ausdrücklich kennzeichnen, dass es sich entweder um eine missverständliche Verkürzung der Rechtslage handelt oder eine "persönliche Meinung" (s.o.).

[quote]
Abschließend noch von einem Denkfehler zu einem Zirkelschluss:

@R.B.: OHG und KG sind definitionsgemäß Handelsgewerbe, erfordern also einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.[/quote]

Wie oben - Vorwürfe von Denkfehlern von Tatsachen, die den absoluten Regelfall darstellen (Ausnahme § 105 Abs. 2 HGB), sollte man unterlassen oder ausdrücklich als persönliche Meinung kennzeichnen.

Wenigstens sind wir einer Meinung, dass hier mehr Sachverhaltsaufklärung nötig ist....

Schönen Abend!



Gepostet am 15.11.2023 um 00:14 von:
Benutzer: hans-im-glück1986
Der Original-Beitrag :
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