Forum-Gewerberecht
» Anmeldung einer KG in Gründung «
[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Sobald die (Geschäftsführung-) GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der KG im HR eingetragen wird.[/quote]
Hallo, das ist nicht zutreffend.
Wie jede KG entsteht auch eine GmbH & Co. KG im Innenverhältnis mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags (kein Formerfordernis) zwischen allen Gesellschaftern (also Komplementär und Kommanditisten) - daher gibt es auch keine "KG i.G.". Gleiches gilt, wenn ein bestehender KG-Gesellschaftsvertrag geändert wird, um eine GmbH (oder eine GmbH i.G., dann "GmbH i.G. & Co. KG") als Komplementärin aufzunehmen.
Im Außenverhältnis, also im Verhältnis zu Dritten, entsteht die KG entweder mit der Aufnahme ihrer Geschäfte (wie hier) oder mit der Eintragung ins Handelsregister, wenn dies vorher erfolgt.
Die Eintragung der GmbH als Komplementärin der KG ist also für die Bezeichnung als GmbH & Co. KG unerheblich. Die Eintragung bietet vor allem für die Kommanditisten Sicherheit ihrer beschränkten Haftung (§ 176 HGB).
VG
Gepostet am 06.11.2023 um 14:55 von:
Benutzer: hans-im-glück1986
Der Original-Beitrag :
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