Forum-Gewerberecht
» Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO «
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
mich hat es nach 3 Jahren wieder in den Bereich Gewerbe gezogen (nach einem Kurzen Ausflug in den Bereich Kommunalrecht, war mir doch zu langweilig ;p ). Jetzt habe ich jedoch festgestellt, dass hier der § 38 GewO nicht wirklich beachtet wurde. Wie würdet Ihr verfahren, wenn in eurem Bereich Gewerbe mit Autohandel, Schrotthandel etc. wären, die unter diesen § fallen, bei denen jedoch nie die Zuverlässigkeit geprüft wurde. Für Gewerbe die seid 10 Jahren angemeldet sind und wo mir keine Anfragen bezüglich Schulden bekannt sind, wäre eine Nachforderung m.E. unangemessen.
Viele Grüße aus dem Harz
Gepostet am 06.11.2023 um 10:51 von:
Benutzer: SaFröhlich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125766#post125766
Beitrags-Print by Breuer76