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Wenn A das in seiner Wohnung am Küchentisch macht, interessiert das die Baurechtsbehörde nicht (sonst wäre auch Homeoffice verboten).

Er darf aber keine Räumlichkeiten anmieten, die ihm nur als Büro dienen sollen.



Gepostet am 25.10.2023 um 08:22 von:
Benutzer: Hinterwäldler
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