Forum-Gewerberecht

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Ein freundliches Hallo in die Runde,

ich muss aufgrund eines Telefonates diesen Beitrag noch einmal zum Leben erwecken.

Ich hatte gerade eben das Vergnügen, mich telefonisch mit einer Hundetrainerin bezüglich ihrer nicht erfolgten Gewerbeanmeldung auseinanderzusetzen. Sie lehnt auch weiterhin strikt eine Gewerbeanmeldung ab, da ihr das Finanzamt vermittelt hat, dass es sich bei ihrem Hundecoaching um eine freiberufliche Tätigkeit handele. Dies wäre auch im EStG nachzulesen und außerdem wäre diese Tätigkeit in Berlin auch als freier Beruf anerkannt.

Mein Hinweis, dass das Gewerbeamt seine Entscheidungen auf Grundlage der Gewerbeordnung trifft, stießen auf taube Ohren. Ebenso, dass eine unterrichtende Tätigkeit nur dann freiberuflich ist, wenn sie aufgrund höherer Bildung erfolge. Ein Studium hat sie nicht absolviert, aber eine Ausbildung zum Hundetrainer. Somit fällt mMn die freiberufliche unterrichtende Tätigkeit weg. Die Merkmale eines Gewerbes (nicht sozial unwertig, Gewinnerzielungsabsicht, auf Dauer ausgelegt, selbstständige Tätigkeit) liegen vor.
Hat jemand noch ein paar schlüssige Argumente, um der Dame "im Guten" plausibel zu machen, dass sie bei der von ihr ausgeübten Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss?

MfG Gewerbe Hlg



Gepostet am 23.10.2023 um 14:31 von:
Benutzer: Gewerbe Hlg
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