Forum-Gewerberecht

» Marktsatzung «

Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen, da auch ich im Thema "Marktwesen" neu bin.

Wir haben einen wöchentlichen Markt an zwei festen Tagen. Dieser wird von uns als Stadt als öffentliche Einrichtung ausgerichtet. Es gibt eine Marktsatzung, eine Marktgebührensatzung und eine Rechtsverordnung, in der das erweitere Sortiment gemäß § 67 Abs. 2 aufgeführt wird.

Diese Satzungen sind sehr alt und in der Praxis teilweise nicht mehr umsetzbar. Aus diesem Grund wollen wir diese überarbeiten.

Dabei taucht jetzt ein Verständnisproblem auf.

Laut unserem Rechtsamt führen wir einen Markt als öffentliche Einrichtung nach dem Kommunalrecht. Geregelt durch eine Satzung ohne Marktprivilegien. Eine Rechtsverordnung wäre nicht notwendig.

Ich habe verstanden, dass es Wochenmärkte nach § 67 GewO gibt. Diese kann man nach § 69 festsetzen oder auch nicht.

Warum soll aber der Markt als öffentliche Einrichtung kein Wochenmarkt gemäß § 67 sein?

Kann hier Jemand Klarheit in den Sachverhalt bringen?

Im voraus vielen Dank.



Gepostet am 12.10.2023 um 10:33 von:
Benutzer: j.ollarius@gotha.de
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