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Hallöchen  smile  


Wir haben eine Firma mit Hauptniederlassung (Büroräume). Diese möchte jetzt an einer weiteren Anschrift Büroräume erweitern.
Ist das eine unselbstständige Zweigstelle oder eine Zweigstelle?
Kann vielleicht einer den Unterschied einfach erklären?

Außerdem ist dann die Frage, weil es eine GbR aus 4 Personen ist, ob dann für die unselbstständige Zweigstelle oder eine Zweigstelle alle 4 Personen eine neue Gewerbeanmeldung abgeben müssen?



Liebe Grüße Julia  Danke  



Gepostet am 11.10.2023 um 11:18 von:
Benutzer: Julia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125617#post125617


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