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» Schankwirtschaft als Tanzlokal erlaubt? «

Dann fällt mir nur der Beschluss des BVerwG vom 22.7.1988 – 1 B 89/88, welcher auf die Würdigung der Umstände im Einzelfall verweist. Aber bei 8 Veranstaltungen im Monat, was ja faktisch zwei pro Woche bedeutet ist von regelmäßigen Veranstaltungen auszugehen.



Gepostet am 27.09.2023 um 18:45 von:
Benutzer: Bendino
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