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» Schankwirtschaft als Tanzlokal erlaubt? «

Guten Tag,

ein Betreiber führt eine Gaststätte mit der Betriebsart "Schankwirtschaft mit gelegentlichen Events".
Die Lautstärke ist gemäß Auflage auf 90dbA begrenzt.
Der Betreiber veranstaltet in der Schankwirtschaft Fr & Sa Tanz- und Discoabende mit DJ, also insgesamt 8 Events mit Tanzmusik pro Monat. Ist diese Häufigkeit der Durchführung noch durch die Betriebsart Schankwirtschaft mit gelegentlichen Events gedeckt oder ist dies schon als Tanzlokal / Discothek einzustufen und der Betrieb zu untersagen?



Gepostet am 27.09.2023 um 16:04 von:
Benutzer: doni-tom
Der Original-Beitrag :
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