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@Orion

Ich sehe das aufgrund der Fakten inzwischen leider ganz anders.  

Wenn nach über einem Jahr seit Inkrafttreten der Spielverordnung weder bei den Behörden noch bei den Spielhallenbetreibern eine einvernehmliche Linie erkennbar und/oder nicht umsetzbar ist, dann kann/muss doch etwas mit dem Gesetz nicht stimmen!  

Dennoch reicht es aus, dass sich zumindest diese beiden Bereiche, auf der untersten Ebene des Glücksspiels, immer wieder und ständig „beharken“ sollen. Und somit erfüllt die Spielverordnung doch ihren eigentlichen und gewollten Sinn.  

Solange das Anbieten und in das Verkehrbringen von Geräten/Automaten bei den Behörden nicht schon im öffentlich-rechtlichen Sinn grundsätzliche Beachtung findet, solange wird es auch bei den „Stümpergesetzen“ bleiben.



Gepostet am 28.03.2007 um 15:10 von:
Benutzer: anders
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