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[quote][i]Original von HBinder[/i]
Hallo,

ich möchte noch ergänzen, dass nicht entscheidend ist, ob man über die Freigrenze als Kleinunternehmer kommt, sondern ob eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist. Das bedeutet, wenn die Vermietung nicht als Verwaltung eigenen Vermögens anzusehen ist, besteht die Pflicht zur Gewerbe-Anmeldung bereits dann, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht werden kann, auch wenn im Ergebnis nur geringe Einnahmen erzielt werden.

Grüße
HBinder[/quote]

Das stimmt so nicht (Stichwort: "Gewinnerzielungsabsicht").

Bitte lesen:

[URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=18896&hilight=Ve
rm%F6gen]Hans-im-Glück1986 - Beitrag #2[/URL]

und das dort zitierte Urteil des BVerwG: Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25/91



Gepostet am 15.09.2023 um 06:02 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125431#post125431


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