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» GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) «

[quote][i]Original von SonjaB[/i]
Ich habe eine GmbH & Co. KG, wo die Gesellschafterin (GmbH) von Amts wegen gelöscht wurde (Vermögenslosigkeit). Im Handelsregisterauszug zur GmbH & Co. ist eingetragen, dass die Gesellschaft nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst wurde.
Die Gmbh & Co KG muss ja gemeldet bleiben. Aber was trage ich jetzt als Gesellschafter ein?[/quote]

Nach meinem Kenntnisstand ist die Löschung von Amts wegen durch die Gewerbebehörde ist rückgängig zu machen.

Nach einer Auflösung infolge der Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifähig (vgl. MüKo-GmbH/Berner, 4. Aufl. 2022, § 60 Rn. 123 m.w.N.). Erst nach Abschluss des Amtslöschungsverfahrens nach § 394 FamFG gilt die Gesellschaft als nicht mehr existent.



Gepostet am 23.08.2023 um 11:40 von:
Benutzer: Bendino
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