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» GmbH in Liquidation (Meldung erforderlich?) «

Ich habe eine GmbH & Co. KG, wo die Gesellschafterin (GmbH) von Amts wegen gelöscht wurde (Vermögenslosigkeit). Im Handelsregisterauszug zur GmbH & Co. ist eingetragen, dass die Gesellschaft nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst wurde.
Die Gmbh & Co KG muss ja gemeldet bleiben. Aber was trage ich jetzt als Gesellschafter ein?



Gepostet am 23.08.2023 um 10:03 von:
Benutzer: SonjaB
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