Forum-Gewerberecht
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Eine Gewerbeummeldung ist bei einer Verlegung des Betriebs innerhalb eines Gebäudes oder Verlegung des Eingangs nicht erforderlich. Da sich hier aber die Postanschrift ändert, handelt es sich um einen anzeigepflichtigen Vorgang (ratio wie vom Vorredner beschrieben).
Gepostet am 22.08.2023 um 22:16 von:
Benutzer: hans-im-glück1986
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125323#post125323
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