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» Pop Up Store Betrieb auf Dauer «

Moinsen zusammen und    ,

die Auffassung der Autoren teile ich ausdrücklich nicht. In Landmann/Rohmer wurde die Auffassung vertreten, dass bei einer Betriebsdauer von > 6 Wochen von stehendem Gewerbe auszugehen ist, wobei anzumerken ist, dass diese Grenze nicht fix ist und von weiteren Umständen des Einzelfalls logischerweise in die eine oder anderen Richtung verschoben werden kann.

Weiterhin scheinen mir drei Monate auch am ehesten mit einen Saisonbetrieb vergleichbar und auch der wäre anzumelden.

Von daher scheinen mir überzeugende Argumente gegen die Auffassung der genannten Autoren zu streiten.

Umgekehrt halte die die Praxis der Kolleg*innen aus Ludwigsburg für richtig.  Genau  

Beste Grüße
   



Gepostet am 11.08.2023 um 08:33 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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