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» Pop Up Store Betrieb auf Dauer «

Guten Morgen,

demnächst möchte man hier Räume vermieten als sogenannte Pop Up Stores an neue Gewerbetreibende, damit diese sich als Selbstständige ausprobieren können.

Sind diese Gewerbebetriebe nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig ? oder was bedeutet der Begriff , " wer ein Gewerbe auf Dauer" betreiben möchte und und und...

Wie wird der Begriff auf Dauer ausgelegt ?

Gibt es da von Euch/Ihnen schon Erfahrungswerte ?


Für Antworten wäre ich dankbar....

Grüße Vossibär  smile  



Gepostet am 08.08.2023 um 09:01 von:
Benutzer: Vossibär
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125223#post125223


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