Forum-Gewerberecht
» Pop Up Store Betrieb auf Dauer «
Guten Morgen,
demnächst möchte man hier Räume vermieten als sogenannte Pop Up Stores an neue Gewerbetreibende, damit diese sich als Selbstständige ausprobieren können.
Sind diese Gewerbebetriebe nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig ? oder was bedeutet der Begriff , " wer ein Gewerbe auf Dauer" betreiben möchte und und und...
Wie wird der Begriff auf Dauer ausgelegt ?
Gibt es da von Euch/Ihnen schon Erfahrungswerte ?
Für Antworten wäre ich dankbar....
Grüße Vossibär
Gepostet am 08.08.2023 um 09:01 von:
Benutzer: Vossibär
Der Original-Beitrag :
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