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Guten Morgen alle zusammen,

mir ist eine Gewerbeanmeldung per Fax zugegeangen, zu der ich einige Fragen hätte.

In der Tätigkeitsbeschreibung wurden "Beratung/Besprechung von Tattoowünschen, Anfertigen von Motiven und Tattoowieren von Personen vor Ort" angegeben.

Betriebsstätte = Wohnanschrift

Gibt es spezielle Besonderheiten, die ich bei der Anmeldung beachten muss?

Ist eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes bezüglich Hygienerichtlinien erforderlich?
Ist eine andere Erlaubnis erforderlich (IHK o.ä.)?
Wie sieht es mit den baulichen Aspekten aus, da ja zu Hause tätowiert werden soll?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar nützliche Hinweise geben.

mfG
Gewerbe HLG



Gepostet am 03.08.2023 um 11:37 von:
Benutzer: Gewerbe Hlg
Der Original-Beitrag :
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