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» An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter § 38 Gewo «

Servus,

in der Kommentierung zu § 38 GewO ist definiert, dass es sich bei hochwertigen Konsumgüter um Unterhaltungselektronik (z.B. TV), Computer und optische Erzeugnisse (wie Ferngläser und Teleskope).

Daher würde ich keine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen.



Gepostet am 02.08.2023 um 11:49 von:
Benutzer: Wiesel-Willi12
Der Original-Beitrag :
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