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» Ersatzschule «

Was soll denn diese Ersatzschule sein? Was läuft da und warum läuft es? Habe ich noch nie gehört.

Gehört es zum staatlich geregelten Unterricht (Grundschule, Realschule etc.)? Wenn ja, dann greift § 6 GewO

Wenn nein > Gewerbeanmeldung, wenn es sich z.B. lediglich um Nachhilfeunterricht handelt oder sonstiger privater Unterricht

Nicht verwirren lassen: Beim FA wäre das so oder so freiberuflich. Interessiert in dem Kontext uns ja nicht.



Gepostet am 31.07.2023 um 11:43 von:
Benutzer: Roesje
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