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» Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH «

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Nachdem ich jetzt lange genug gewühlt habe und nicht explizit fündig wurde, kam ich zu diesem Ergebnis:

Sofern lediglich ein Mitarbeiter vor Ort die Gaststätte im Auftrag der GmbH führt, ist das ein Innenverhältnis und die beschäftigte Person muss selbstverständlich zuverlässig sein, unterliegt jedoch nicht der Zuverlässigkeitsprüfung. Sofern die Gaststätte im Namen und für die Rechnung des Inhabers (GmbH), im übrigen jedoch selbständig von jemandem geführt werden soll, handelt es sich um einen Stellvertreter, der dann selbstverständlich auch geprüft werden muss und die GmbH müsste zusätzlich zur normalen Erlaubnis noch die Stellvertretererlaubnis beantragen.



Gepostet am 24.07.2023 um 13:35 von:
Benutzer: Roesje
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