Forum-Gewerberecht

» Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH «

   

ich meine mich zu erinnern, dass der alte Lebensmittel-Unterrichtungsnachweis mal nachgewiesen werden konnte von der Personen, denen die "Leitung des Betriebes im Hinblick auf den Umgang mit Lebensmitteln" oblag.

Das bedeutet natürlich nicht, dass man die GF einer Gaststätten-GmbH bei der Zuverlässigkeitsprüfung außen vor lassen darf. Es stellt sich hier eher die Frage, ob der "Projektleiter" vielleicht Stellvertreter i. S. d. gaststättenrechtlichen (gewerberechtlichen) Vorschriften sein könnte.

Beste Grüße
   
Frank Schuster



Gepostet am 24.07.2023 um 12:01 von:
Benutzer: Civil Servant
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