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 Moin  ,

mit dem [B]Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)[/B] sollen u. a. neben Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Steuergerechtigkeit auch pünktlich zum 1. Januar 2024 das MoPeG im Steuerrecht umgesetzt werden. Hierzu sind zahlreiche Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und anderer (Steuer-) Gesetze vorgesehen.
Infoseite des BFM > [URL=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetz
e_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-07-17
-Wachstumschancengesetz/0-Gesetz.html]   [/URL]
Referentenentwurf vom 14. Juli 2023 > [URL=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetz
e_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-07-17
-Wachstumschancengesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2]
   [/URL]

Sekundäre Auswirkungen des MoPeG im Gewerberecht, z. B. die Schaffung der Möglichkeit der Erlaubniserteilung an Personengesellschaften, sind für mich derzeit noch nicht erkennbar. Zumindest müsste aber eine [B]Änderung der > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/]GewAnzV[/URL] zum 1. Januar 2024[/B] erfolgen, da die Gewerbeanzeigevordrucke GewA 1, GewA 2 und GewA 3 bei Feld-Nr. 1 um die Angabe „Gesellschaftsregister“ zu erweitern sind.



Gepostet am 18.07.2023 um 03:35 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125079#post125079


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