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» Überprüfung Wachpersonal, Eintrag im BZR nach § 25 JArbSchG «
Hallo zusammen,
ich bin für die Überprüfung von Wachpersonen zuständig.
Aktuell habe ich einen Fall bei der eine Wachperson im BZR folgenden Eintrag aufgrund einer Straftat vor mehr als 10 Jahren hat:
Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher
(gesetzliche eingetretene Nebenfolge nah § 25 JArbSchG)
Mein Frage ist, ob diese Wachperson einfache Bewachungstätigkeiten ausüben darf und ab wann ihr meint, dass er sie nicht ausüben darf.
Lieben Gruß aus Niedersachsen
Gepostet am 05.07.2023 um 17:21 von:
Benutzer: Endres Stade
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