Forum-Gewerberecht

» GmbH anmelden oder nicht? «

Bezieht sich die gewerbliche Tätigkeit dann auf die Tätigkeit der GmbH oder die konkrete Beteiligung der GmbH?


Ähnliches Problem:

c) Gegenstand des Unternehmens:

Gegenstand des Unternehmens ist:

1. Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.

2. Der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die den vorgenannten Unternehmensgegenstand (ganz oder teilweise) erfüllen.

Punkt 1 bereitet mir Kopfzerbrechen.

Punkt 2 ist m. E. keine reine Verwaltung eigenen Vermögens mehr.



Gepostet am 03.07.2023 um 12:56 von:
Benutzer: Ludwig
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