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@corleis

Das man erst prüfen sollte, ob ein Gerät gegen die SpielV verstößt, bevor es in Wildwest Manier abgeschaltet wird, sehe ich auch so. In unserem Zuständigkeitsbereich ist das auch so geschehen. Jedoch kam es dann trotzdem noch zu "Diskussionen". Nicht immer war man sich über die Auslegung der SpielV einig. Das sollten die Verwaltungsgerichte dann entscheiden. Es natürlich verständlich, wenn ich ein Gerät teuer gekauft habe, dass es nicht erfreulich ist, wenn es von der Behörde stillgelegt wird. Die Meinungen sollten aber in vernüftiger und sachlicher Form ausgetauscht werden.



Gepostet am 27.03.2007 um 12:50 von:
Benutzer: Orion
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