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ich habe Zweifel, dass es so etwas gibt. Ohne das wirklich geprüft zu haben, müsst m. E. in einer GmbH & Co. KG die GmbH Komplementär, also pers. haftender Gesellschafter der KG sein. Alles andere wär mir neu.

Aber man lernt ja bekanntlich nie aus. Schon gerade gar nicht in dieser tollen Community hier.



Gepostet am 26.06.2023 um 13:22 von:
Benutzer: Civil Servant
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