Forum-Gewerberecht

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@ Orion:
Aufsteller, die die SpielV umgesetzt haben wie ein "wünsch dir was", empfinde auch ich als unerträglich. Eine schrittweise Umsetzung, die jeweils ein "positives" mit einem "negativen" Element verbunden hat, ist auch bei uns erfolgt. Natürlich (!!!) wurden zu keinem Zeitpunkt zusätzliche Geldspieler zu den alten Fun Games gestellt. Hier muss ich Orion Recht geben, dass das einigerorts eine gängige Praxis war, frei nach dem Motto "mitnehmen was geht" die ich als das Allerletzte empfinde! wut  

@ alle
Auch wenn es für einen Kontrolleur "schwer" ist zu unterscheiden, ob ein Gerät zugelassen ist oder nicht, sollte bei Feststellungen von vermeindlich unzulässigen Geräten der Kontrolleur vor Ort sich sicher sein, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen sie SpielV vorliegt.
Wenn der Kontrolleur aus welchem Grunde auch immer zur abschliessenden Beurteilung nicht in der Lage ist, sollte er es tunlichst vermeiden falsche Maßnahmen einzuleiten.
Der Grundsatz eines Rechtsstaates ist, dass ein Beschuldigter als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld festgestellt wurde.
Eine Zwangsmaßnahme durch das Amt schaft Fakten.
Ich hatte ja zuvor schon geschrieben, dass wir nicht im Kasperletheater sind!
Also: warum nicht bei Unsicherheit erst einmal Gerätename notieren, im Amt ordnungsgemäß prüfen und dann wiederkommen und Handeln?
Das Mittel der Zwangsmaßnahme steht dem Beamten zu, damit er geltendes Recht durchsetzen kann, nicht damit er à la wildwest den Colt zieht und erst schiesst!

Diese bedachtere Vorgehensweise würde bei allem Respekt für "unterschiedliche Seiten" nicht nur das erforderliche Klima für ein Miteinander verbessern, sondern auch entspricht auch nach meinem Rechtsverständnis den Grundsätzen eines Rechtsstaates.

Ich befürchte, dass solange der Beamte/Angestellte keine persönliche Haftung hat, sich hier nicht viel ändern wird.
Jeder Beamte und Angestellte, der aber Anständig seinen Job macht - und ich denke das ist die grosse Mehrheit  Respekt   - sollte die Praktiken dieser "Hilfssheriffs und Rambos" nicht noch rechtfertigen.
Jedes illegal aufgestellte Gerät kann im Zweifel auch noch 24 Stunden später und dann auch entgültig entfernt werden.



Gepostet am 27.03.2007 um 05:22 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
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