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Eine befristete Gaststättenerlaubnis ist eine Vollkonzession, allerdings eben zeitlich befristet.

Bei uns schlägt sich das lediglich in einer geringeren Gebühr nieder., aber wir haben nur ganz selten so einen Fall.



Gepostet am 01.06.2023 um 10:50 von:
Benutzer: SteBa
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