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[quote][i]Original von Bendino[/i]
Bringen Sie bitte "befristete Erlaubnis" (§ 3 Abs. 2 GastG) nicht mit "vorläufiger Erlaubnis" (§ 11 Abs. 1 GastG) durcheinander.[/quote]

Danke für die Klarstellung  Danke  
Welche Unterschiede ergeben sich aus einer befristeten Erlaubnis gegenüber einer unbefristeten Konzession? Ist diese gebührenseitig günstiger, Antragstellung unter erleichterten Bedingungen?



Gepostet am 31.05.2023 um 14:22 von:
Benutzer: doni-tom
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124790#post124790


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