Forum-Gewerberecht

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das war mir unbekannt dass für Reisegewerbetreibende Werbung nicht erlaubt ist.
(wobei ich schon gesehen habe dass Hähnchenbrater in der Zeitung oder am Standplatz per Plakat werben wann der nächste Termin ist)

Zum Stichwort "befristete Gaststättenerlaubnis" habe ich nur gefunden dass diese nur bei Übernahme bestehender Gastronomien übergangsweise für 3 Monate erteilt wird bis die endgültige Konzession erteilt wird. Scheint mir deshalb im dargestellten Fall nicht anwendbar zu sein  Kopfkratz  



Gepostet am 31.05.2023 um 14:05 von:
Benutzer: doni-tom
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