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Hallo Liebe Gemeinde,

kann ein Bewacher, der seit mehreren Jahren als unbekannt verzogen gemeldet ist, als unzuverlässig eingestuft werden?

Mein erster Gedanke ging hier in Richtung § 16 BewachV, es würde ja demnach ein ungültiges Ausweisdokument bestehen und gar nicht mehr abschließend über eine Zuständigkeit entschieden werden können.

Für Anregungen und Erfahrungen wäre ich sehr dankkbar!

Mit besten Grüßen aus Sachsen-Anhalt    



Gepostet am 25.05.2023 um 10:03 von:
Benutzer: Karolax1
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