Forum-Gewerberecht
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Hi,
immer sehr schöne Einzelfallbetrachtungen.
Sollten die allgemeinen Merkmale eines Gewerbes, vor allem, hat Sie Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative, schuldet also dem Touristen auch einen Erfolg, würde ich von einer selbstständigen Tätigkeit ausgehen, welche dementsprechend anzuzeigen ist.
Ich denke jedoch, die Grenzen verschwimmen in solchen Fällen sehr leicht...
Grüße
Gepostet am 23.05.2023 um 16:21 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124721#post124721
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