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 Moin  

Guten Morgen.

Ich habe jetzt über den EAH (Einheitlicher Ansprechpartner Hessen) eine Anmeldung einer Photovoltaikanlage erhalten.
Gut, dass ich schon gestern (zufällig) angefangen habe die über 140 Beiträge hier zu lesen.
Es wurde keine Größe der Anlage angegeben, sie ist auf dem Dach des eigenen Wohnhauses.
Nach dem Protokoll der Frühjahrssitzung BuLa-Ausschuss v. 2010 (der wohl auch heute noch aktuell ist) ist es sogar abzulehnen.

Dem hier zur Verfügung gestellten Gew.Archiv-Bericht zu dieser Ausschuss-Sitzung steht die Begrenzung von 10 kW gar nicht konkret, sondern es ist nur von "üblicher Größenordnung" die Rede:

[I]"Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Leistungssteigerungen wurden die Abgrenzung nach dem Schwellenwert jedoch für ungeeignet befunden, zumal die gewerberechtliche Behandlung der Photovoltaikanlagen in den Bundesländern mittlerweile nicht mehr einheitlich ist. Diese solll nunmehr nach anderen Parametern erfolgen. Entscheidend soll zukünftig lediglich sein, ob die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes steht."[/I]

Hier wird dann auch erwähnt, dass keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit vorliegt, die Intensität des Gewinnstrebens fehlt...

Lustig ist nun wieder, entgegen des Urt. d. BVerwG vom 24.06.1976 - I C 56.74 wird nun aber bei der Seite des LEA Hessen bezüglich der Gewerbeanzeigepflicht wieder auf Gewerbesteuerrecht verwiesen, nicht auf die GewO:

[I]"Seit 2019 braucht es für neue Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leistung keine Gewerbeanmeldung mehr. Das regelt das Gewerbesteuergesetz (Paragraf 3 Punkt 32 GewStG):Von der Gewerbesteuer sind befreit stehende Gewerbebetriebe von Anlagenbetreibern im Sinne des § 3 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wenn sich deren Tätigkeit ausschließlich auf die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt beschränkt."Leistet die neue Photovoltaik-Anlage mehr als 10 Kilowatt, braucht es eine Gewerbeanmeldung. Die gibt es in der Regel als Formular auf der Seite der Gemeinde."[/I]

Bin in Kontakt mit dem EAH. Der Bürger wird wegen der Größe der Anlage befragt (zur Sicherheit, könnte ja ein seltener Einzelfall einer übergroßen Anlage sein). Wenn, wie erwartet, die Größe nicht überschritten wird, wird es dort storniert oder ich erkläre die Zuständigkeit und schreibe dann eine Ablehnung.

Kam beim zweiten Anschreiben der KfW etwas Neues heraus, lieber Foren Gott?  großes Grinsen  

Gruß aus Hessen



Gepostet am 10.05.2023 um 09:28 von:
Benutzer: klinz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124642#post124642


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