Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung einer Verstorbenen «

   

wenn schon die Vermutung bestand, dass der Sohn der Gewerbetreibende sein könnte, kann das natürlich Anlass sein einmal nachzuschauen, ob ein Gewerbe unangemeldet betrieben wird und wie es ggf. um die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Sohnes bestellt ist.

Vielleicht nimmt man aber zunächst vielleicht zwei Wochen Rücksicht angesichts des Todesfalles.



Gepostet am 09.05.2023 um 13:01 von:
Benutzer: Civil Servant
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